Liebe Kunden,
der Onlineshop ist momentan "inaktiv" - Ihr könnt leider keine Bestellungen tätigen.
Wir befinden uns in einer größeren Umstrukturieungsphase und sind voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2017 wieder am Start. So lange könnt Ihr gerne in unserem lokalen Headshop in Köln vorbeischauen.
Vielen Dank für euer Verständnis.
Informationen zu Sofortüberweisung
Was ist Sofortüberweisung?
"Sofortüberweisung" ist eine neue, innovative Zahlungsart mit TÜV-Zertifikat und TÜV geprüfter Transaktionssicherheit. Sofortüberweisung wurde von der Payment Network AG entwickelt und bereits in zahlreichen Online-Shops in Deutschland eingesetzt.Über das gesicherte, für Händler nicht zugängliche Zahlformular des Payment Network AG stellt Sofortüberweisung automatisiert und in Echtzeit eine Überweisung in Ihrem Online-Bankkonto ein. Der Kaufbetrag wird dabei sofort und direkt an das Bankkonto des Händlers überwiesen.
*Hinweis zur Haftung bei Missbrauchsfällen
Bei dem Dienst "Sofortüberweisung" ist es bisher zu keinen Missbräuchen gekommen (TÜV- zertifiziertes-Online-Zahlungssystem). Vorsorglich weisen wir dennoch darauf hin, dass es viele Banken und Sparkassen gibt, die davon ausgehen, dass die Nutzung des Dienstes "Sofortüberweisung" wegen der Verwendung Ihrer PIN und TAN zu einer Haftungsverlagerung bei etwaigen Missbrauchsfällen durch Dritte führt. Dies kann dazu führen, dass im Missbrauchsfall Ihre Bank sich weigert, den Schaden zu übernehmen und im Ergebnis Sie den Schaden zu tragen haben. Vorsorglich hat daher der Betreiber des Dienstes "Sofortüberweisung", die Payment Network AG, zu Ihren Gunsten eine Versicherung abgeschlossen, die Schäden bei Missbrauch nach Maßgabe der unter diesem Link wiedergegebenen Versicherungsbedingungen ersetzt. Hierdurch sollen Sie im Rahmen des Versicherungsumfanges vor etwaigen Haftungsrisiken geschützt werden.Welche Vorteile haben Sie, wenn Sie mit Sofortüberweisung bezahlen?
Der Händler erhält nach erfolgreicher Sofortüberweisung sofort eine Bestätigung, dass die Transaktion erfolgreich eingestellt worden ist. Dadurch kann er seine Leistung auch sofort erbringen: Sie erhalten die Ware sofort, sie können Dienstleistungen sofort beziehen oder Ihr Ticket wird sofort gebucht.
Weitere Vorteile im Überblick:
ersparen Sie sich Nachnahmegebühren,
bezahlen Sie bequem, ohne Software zu wechseln, sich neu zu registrieren oder ein Konto aufzuladen,
müssen Sie Bestelldaten wie Händlerkonten, Beträge, Verwendungszwecke nicht selber eingeben,
ersparen Sie sich bei einigen Versandhändler die Versandkosten ab einem bestimmten Preis,
und können dabei von weltweit höchsten Sicherheitstandards an Online-Zahlungen ausgehen.
Eine übersichtliche Auflistung der Vorteile von Sofortüberweisung finden Sie hier:
» www.sofortueberweisung.de/vorteile
Welches sind die Voraussetzungen für die Bezahlung über Sofortüberweisung?
Grundsätzlich können Sie die Sofortüberweisung als Zahlungsart nutzen, wenn Sie über ein freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen. Bitte beachten Sie, dass bei einigen wenigen Banken die Sofortüberweisung noch nicht verfügbar ist.Für die Nutzung von Sofortüberweisung müssen Sie sich nicht registrieren. Sie benötigen lediglich:
ein online-fähiges Bankkonto in Deutschland, Ihre Kontonummer Ihre Bankverbindung Die PIN (Persönliche Identifikationsnummer) Ihres Online-Banking Konto. Eine TAN (Transaktionsnummer) Ihres Online-Banking Konto ev. weitere Informationen je nach Ihrem Online-Banking System |
Wie funktioniert Sofortüberweisung?
Wenn Sie mit Sofortüberweisung bezahlen, benötigen Sie die Daten Ihres Online Banking Kontos, d.h. Kontonummer, Bankleitzahl, PIN und TAN. Sie müssen dann folgende einfachen Schritte durchführen:
» www.sofortueberweisung.de/funktionsweise
Wie sicher ist Sofortüberweisung?*
Sofortüberweisung gehört heute zu den sichersten Online-Zahlungsdiensten weltweit. Dafür sorgen:hoher Schutz dank PIN/TAN System
Das fälschungssichere SSL-Zertifikat der Sofortüberweisung-Seite
Verschlüsselte SSL-Verbindungen
Eine renommierte deutsche Versicherungsgesellschaft, die bei Missbrauch von PIN/TAN Daten haftet
Kontinuierliche Prüfung durch das TÜV Saarland
Prüfungen durch grosse Händler, die bezüglich Sicherheit keine Kompromisse eingehen.
Zum Thema Sicherheit finden Sie auf folgenden Seiten ausführliche Informationen:
» www.sofortueberweisung.de/sicherheit
Kennen Verkäufer oder Mitarbeiter der Payment Network AG meinen Kontostand, wenn ich mit Sofortüberweisung bezahle?
Nein. Bei einer Sofortüberweisung können drei Szenarien auftreten:(1) Die Transaktion wird erfolgreich eingestellt und Händler erhalten eine Bestätigung der erfolgreichen Transaktion. Händler und Mitarbeiter der Payment Network AG wissen damit nur, dass Ihr Verfügungsrahmen ausreichend ist und die Sofortüberweisung technisch funktioniert hat.
(2) Wenn die Transaktion nicht möglich ist, weil Ihr Verfügungsrahmen nicht ausreicht, erfolgt für gewöhnlich ein Zahlungsabbruch. Das System zeigt ausschliesslich Ihnen diese Information an und bittet Sie, eine andere Zahlungsweise zu verwenden. Der Händler hat keinen Zugriff auf diese Information und sieht höchstens eine abgebrochene Bezahlung.
Eine abgebrochene Bezahlung kann aber auch aus anderen Gründen erfolgen. Z.B. wird Ihre Bank nicht unterstützt, es besteht ein technischer Fehler bei der Bank selbst oder die Bank sendet keine Bestätigung der Überweisung. Es kann auch sein, dass Sie die Bezahlung aus anderen Gründen selber abgebrochen haben. Verkäufer können hier nicht unterscheiden.
(3) Wenn die Transaktion trotz ungenügendem oder unsicherem Verfügungsrahmen eingestellt worden ist, erhält der Händler lediglich die Benachrichtigung, dass die Transaktion nicht erfolgreich bestätigt worden ist und er zwei Tage bis zum eigentlichen Zahlungseingang warten muss.
Allerdings kann - wie beim Zahlungsabbruch (2) - das System keine Bestätigung von Ihrer Bank erhalten haben, ein technischer Fehler aufgetreten sein im Server der Bank oder der Verfügungsrahmen durch Sofortüberweisung in sinnvoller Zeit nicht ausgelesen werden können usw. Verkäufer können auch hier nicht unterscheiden. Der Verkäufer wird in diesem Fall auch explizit in jeder Benachrichtigung hingewiesen, dass keinesfalls Rückschlüsse auf Vermögensverhältnisse der Käufer möglich sind.